der Vorstandsvergütung auf Basis einer in Auftrag gegebenen aktuellen Marktstudie. Der
Prüfungsausschuss beriet sich im Berichtsjahr zwei Mal und berichtete dem Aufsichts-
rat darüber regelmäßig. In Anwesenheit der Abschlussprüfer sowie von Mitgliedern des Vorstands
wurden der Jahresabschluss der ALTANA AG und der Konzernabschluss behandelt.
Weiterhin befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den
Abschlussprüfer, der Festlegung des Prüfungshonorars des Abschlussprüfers, der Über-
wachung seiner Unabhängigkeit und der Genehmigung nicht prüfungsbezogener Leistungen
des Abschlussprüfers. Des Weiteren beschäftigte sich der Prüfungsausschuss mit
Fragen der Risikoerfassung und Risikoüberwachung im Konzern, der Arbeit der Internen
Revision, dem Compliance Management System von ALTANA und der guten Corporate
Governance. In seiner Märzsitzung ließ sich der Prüfungsausschuss über das Versicherungsmanagement
des Unternehmens im aktuellen Versicherungsmarktumfeld berichten. Im
Dezember des Berichtsjahres setzte sich der Prüfungsausschuss zudem erneut intensiv mit
den dem Konzern drohenden Cyberrisiken und deren Abwehr auseinander. Der Vermittlungsausschuss
gemäß § 27 Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes trat im Geschäftsjahr 2021
nicht zusammen.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der ALTANA AG und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021
sowie der Lagebericht der ALTANA AG und der Konzernlagebericht sind von dem durch die
Hauptversammlung gewählten und vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragten
Abschlussprüfer, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft
und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Das Risiko-
früherkennungssystem des Konzerns gemäß § 91 des Aktiengesetzes ist geprüft worden, und
die Prüfung hat ergeben, dass das Überwachungssystem in allen wesentlichen Belangen
geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, mit hinreichender
Sicherheit frühzeitig zu erkennen.
Die Abschlussunterlagen, der Unternehmensbericht und die Berichte der PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Konzernabschlusses sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Der Prüfungsausschuss
des Aufsichtsrats hat sich intensiv mit den Unterlagen beschäftigt. Der Aufsichtsrat hat die
Unterlagen geprüft und diese in der Bilanzsitzung in Anwesenheit des Abschlussprüfers, der
16 Bericht des Aufsichtsrats