Konzernlagebericht Produkte Sicherheit und Gesundheit Umwelt Personal Gesellschaftliches Engagement Konzernabschluss 75
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trägt das lokale Management.
Die ALTANA AG nimmt ihre Compliance-Verantwortung
wahr, indem sie einen Rahmen setzt, Kompetenzen und
Instrumente zur Verfügung stellt, Plattformen und Foren
für lokal Verantwortliche schafft, aber auch, indem sie konkrete
Maßnahmen zur Sicherstellung der Compliance vom
Management der Tochtergesellschaften einfordert oder hierfür
Mindestanforderungen stellt, insbesondere durch konzernweit
verbindliche Richtlinien.
Der ALTANA Verhaltenskodex, der unternehmensweit
gilt, enthält für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verbindliche
Regelungen zum verantwortungsvollen, ethischen
und gesetzmäßigen Verhalten. Das gilt insbesondere in Bezug
auf Korruption, Interessenkonflikte, Kartellrecht, Umweltschutz
und Diskriminierung. Zusammen mit dem Unternehmensleitbild
stellt der Verhaltenskodex eine Leitlinie für
verantwortliches unternehmerisches Handeln dar. Der Verhaltenskodex
und das Unternehmensleitbild sind auf der Internetseite
von ALTANA unter www.altana.de veröffentlicht. Die
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von ALTANA werden bereits
seit 2010 mithilfe eines E-Learning-Programms über die
Inhalte des Verhaltenskodex und weitere Compliance-
relevante Fragestellungen wie beispielsweise Korruption und
Kartellrecht geschult.
Darüber hinaus wurden für jeden Compliance-Bereich
weitere spezifische Maßnahmen entwickelt und implementiert,
um die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen
sicherzustellen. Hierzu gehört beispielweise ein System,
durch das Geschäftspartner, die die ALTANA Holding und ihre
Tochtergesellschaften vertriebsseitig oder bei der Zusammenarbeit
mit Behörden unterstützen, IT-gestützt auf bestimmte
Compliance-Risiken hin untersucht werden.
Ein weiteres wichtiges Element zur Sicherstellung der
Wirksamkeit des Compliance Management-Systems ist die
Arbeit der Internen Revision. Seit einigen Jahren werden
regelmäßig spezifisch entwickelte Compliance-Prüfungen bei
ALTANA und den Tochtergesellschaften durchgeführt.
Mit dem ALTANA Whistleblowing System stellt ALTANA ein
weiteres zentrales Mittel zur Sicherstellung der Compliance
zur Verfügung. Es gibt den Beschäftigten, aber auch externen
Dritten die Möglichkeit, geschützt Hinweise über Compliance
Verstöße zu geben. Die schon in den vergangenen
Jahren hierfür zur Verfügung gestellte ALTANA Compliance
Hotline ist 2021 vor dem Hintergrund der Whistleblower-
Richtlinie der Europäischen Union durch das umfangreichere
ALTANA Whistleblowing System ersetzt worden, das ins-
besondere diejenigen besser schützt, die den Hinweis geben.
Damit wird gleichzeitig der Nutzen solcher Hinweise für
das Unternehmen erhöht.
Einmal jährlich erhält der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats
einen schriftlichen Bericht über die Compliance, der
in einer Sitzung des Gremiums ergänzend vorgestellt und
diskutiert wird. Der Bericht gibt einen Überblick über die für
jeden Compliance-Bereich identifizierten Risiken und die
durchgeführten sowie die geplanten Maßnahmen zur Weiterentwicklung
des Systems. Auch über aufgetretene Compliance
Verstöße wird dem Prüfungsausschuss in diesem Rahmen
berichtet.
ALTANA ist der UN-Initiative Global Compact beigetreten,
deren Mitglieder sich freiwillig zur Beachtung von Sozial-
und Umweltstandards sowie zum Schutz der Menschenrechte
verpflichtet haben. Mit dem Beitritt zu Global Compact im
Jahr 2010 hat sich ALTANA nicht nur zu den Prinzipien dieser
Initiative bekannt, sondern generell zur Unterstützung
und Förderung übergreifender UN-Ziele.
Zielgrößen für Frauenanteil (§ 289f Abs. 4 S. 1
Hs. 1, Abs. 2 Nr. 4 HGB)
Vorstand beziehungsweise Aufsichtsrat der ALTANA AG
legen gemäß §§ 76 Abs. 4, 111 Abs. 5 AktG Zielgrößen für
den Anteil von Frauen in den beiden Führungsebenen un-
terhalb des Vorstands beziehungsweise in Aufsichtsrat und