Systems entgegen, auch indem wir unsere Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen regelmäßig über relevante gesetzliche
Anforderungen informieren und schulen. Die Schadenshöhe
innerhalb der Gruppe der Compliance-Risken wurde geringfügig
reduziert, die Risikogruppe wird unverändert als mitt-
leres Risiko klassifiziert.
Eine wichtige Basis für den langfristigen Erfolg sind
kompetente und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sollten wir zukünftig nicht in der Lage sein, geeignete
Fach- und Führungskräfte zu rekrutieren und zu halten, bestehen
Risiken für die erfolgreiche Umsetzung unserer Strate-
gie (Personalrisiken). Um diesen Risiken zu begegnen, bietet
ALTANA ein anspruchsvolles Arbeitsumfeld und ein attrak-
tives Vergütungssystem, ergänzt um vielfältige Programme
zur Altersvorsorge und Vermögensbildung. Zudem bilden
wir sowohl Nachwuchskräfte als auch Fach- und Führungskräfte
regelmäßig weiter.
Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung
Wesentliche rechnungslegungsbezogene Risiken entstehen
insbesondere durch die Verarbeitung außerordentlicher
und nicht routinemäßiger Sachverhalte. Hierzu gehören unter
anderem die erstmalige Einbeziehung von zugekauften Un-
ternehmen oder Unternehmensteilen sowie die Abbildung des
Verkaufs von Konzernvermögen. Auch die Bilanzierung
von Finanzinstrumenten birgt aufgrund der komplexen Bewer-
tungsstruktur Risiken. Hinzu kommen Risiken aus dolosen
Handlungen.
Bei ALTANA wird die Konzernrechnungslegung durch
eine eigene Fachabteilung innerhalb der Konzernholding ko-
ordiniert und überwacht. Ein Kernbestandteil des Kontroll-
systems beinhaltet die zentral durch diesen Bereich für alle
Gesellschaften vorgegebenen Richtlinien, Prozessbeschreibungen
und Terminvorgaben, die ein standardisiertes Vorge-
hen bei der Abschlusserstellung gewährleisten. Hinzu
kommt, dass für komplexe Sachverhalte die erforderlichen
Instrumente zur einheitlichen Bilanzierung zentral für alle
Konzerngesellschaften vorgehalten werden. Im Rahmen der
Erfassung außerordentlicher Vorgänge und komplexer Spezialthemen
werden regelmäßig externe Gutachten, Beratungen
und Stellungnahmen eingeholt.
Die Erstellung der Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften
erfolgt dezentral durch die Buchhaltungen vor Ort.
Die Abschlusserstellung unter Berücksichtigung der Konzernvorgaben
sowie länderspezifischer Rechnungslegungsvor-
schriften liegt damit in der Verantwortung der einzelnen
Gesellschaften.
Die zur Abschlusserstellung notwendigen Arbeitsschritte
werden dabei so definiert, dass wichtige Prozesskontrollen
integriert sind. Hierzu gehören Vorgaben zur Funktionstrennung
und Aufteilung von Verantwortlichkeiten, zu Kon-
trollmechanismen und zu Zugriffsregelungen im IT-System.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Jahresabschlüsse
wird durch die jeweilige Geschäftsführung explizit gegenüber
der Konzernführung bestätigt. Wesentliche Abschlüsse
werden zudem durch den jeweils zuständigen Abschlussprü-
fer oder Konzernabschlussprüfer einer Prüfung unterzogen.
Die lokalen Rechnungslegungsabschlüsse werden über
standardisierte Formate und Prozesse in einem zentralen
IT-System erfasst und konsolidiert. Auf der Ebene der Geschäftsbereiche
und der Holding werden zahlreiche, so-
wohl manuelle als auch IT-gestützte, Kontrollmechanismen
angewandt. Diese umfassen die Analyse und Plausibilitätsprüfung
der gemeldeten Daten und der Konsolidierungsergebnisse,
sowohl durch das Konzernrechnungswesen als
auch durch den Bereich Controlling und andere Fachabteilungen.
Notwendige Korrekturen von Abschlussdaten wer-
den grundsätzlich auf Ebene der Einzelgesellschaft vorgenom-
men, um die Einheitlichkeit und Überleitung der Daten
sicherzustellen.
Für die Abschlusserstellung relevante Sachverhalte, Prozesse
und Kontrollsysteme werden durch die Abschluss-
und Konzernabschlussprüfer geprüft. Der Wirtschaftsprüfer
berichtet über die Prüfung direkt an den Aufsichtsrat und
86 Voraussichtliche Entwicklung