standsmitglieds pro Versicherungsjahr vor. Einzelheiten zur
Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie im vollständigen
Konzernabschluss auf den Seiten 76 ff.
Compliance
Die Einhaltung von Gesetzen ist bei ALTANA Grundlage allen
Handelns. Darüber hinaus haben wir uns in Wahrnehmung
unserer gesellschaftlichen Verantwortung bestimmte Regeln
gegeben, die wir wie Gesetze einhalten.
Compliance ist für ALTANA integraler Teil unserer gesellschaftlichen
Verantwortung. Das Vertrauen unserer Kunden,
Geschäftspartner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
und der Öffentlichkeit ist Basis und Bedingung für unseren
geschäftlichen Erfolg.
Hierzu hat ALTANA im Jahr 2008 ein Compliance
Management-System eingerichtet. Sein Ziel ist es, sicherzustellen,
dass Gesetze und die Regeln, die wir uns selbst
gegeben haben, konzernweit eingehalten werden. Dazu werden
durch das Compliance Management-System wesent-
liche Risiken identifiziert, die durch Gesetzes- oder Regelverstöße
von ALTANA Beschäftigten entstehen können. Das
Compliance Management-System trägt außerdem dafür Sorge,
dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Inhalt und
Bedeutung der für sie relevanten Gesetze und Regelungen
kennen und wissen, wie sie sich angesichts dessen am
besten verhalten. Darüber hinaus soll durch das Compliance
Management-System sichergestellt werden, dass die erforderlichen
Kontrollmechanismen implementiert werden, damit
Gesetzes- und Regelverstöße aufgedeckt und abgestellt
werden können. Das Compliance Management-System umfasst
insgesamt acht Compliance-Bereiche: Korruption, Kartellrecht,
Umwelt und Sicherheit, Personal, Zoll und Außenhandel,
Datenschutz, Finanzberichterstattung und Steuern.
Das Compliance Management-System von ALTANA folgt
der ALTANA Struktur und ist dementsprechend dezentral
aufgebaut. Die primäre Verantwortung für das regelkonforme
Verhalten der einzelnen Tochtergesellschaften und ihrer
74 Erklärung zur Unternehmensführung, Corporate Governance-Bericht
von ALTANA ab. Auch Fragen der Nachhaltigkeit werden regel-
mäßig im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen diskutiert.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand in der
Führung der Geschäfte. Zu den weiteren Aufgaben des
Gremiums gehört die Billigung des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses. Speziell definierte Geschäfte der Gesellschaft
wie beispielsweise wesentliche Akquisitionen und
Desinvestitionen bedürfen entsprechend einem Katalog
zustimmungsbedürftiger Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss, einen
Personalausschuss sowie den gemäß § 27 Absatz 3 des Mitbestimmungsgesetzes
vorgeschriebenen Vermittlungsausschuss
eingerichtet. Jeder der Ausschüsse besteht aus zwei
Anteilseigner- und zwei Arbeitnehmervertretern. Vorsitzen-
der des Personalausschusses und des Vermittlungsausschusses
ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Matthias L.
Wolfgruber. Dem Personalausschuss gehören darüber hinaus
Herr Jürgen Bembenek, Herr Ulrich Gajewiak und Frau
Susanne Klatten an. Mitglieder des Vermittlungsausschusses
sind neben dem Vorsitzenden Herr Gajewiak, Frau Klatten
und Herr Klaus Koch. Den Vorsitz des Prüfungsausschusses
hat Herr Dr. Jens Schulte inne. Er verfügt über den nach
dem Aktiengesetz erforderlichen Sachverstand auf dem Gebiet
der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung.
Weitere Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Herr Armin
Glashauser, Herr Stefan Soltmann und Herr Dr. Antonio
Trius.
Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichts-
rats besteht eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenver-
sicherung („D&O“). Die Versicherung deckt das persönliche
Haftungsrisiko für den Fall ab, dass die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für
Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Der
Versicherungsvertrag sieht für Vorstandsmitglieder einen
Selbstbehalt von zehn Prozent des Schadens, maximal das
Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung des Vor-